Sozial- und Gesundheitsökonom (VWA)
Fachwissen an der Schnittstelle von sozialen Aufgaben, Gesundheitsversorgung, Organisation und Wirtschaftlichkeit.
Ich unterstütze volljährige Menschen in Dortmund und Umgebung dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten im gerichtlich festgelegten Aufgabenbereich möglichst selbstbestimmt zu regeln.
Kontakt aufnehmenMeine Arbeit als rechtlicher Betreuer stützt sich auf fundierte Qualifikationen und jahrzehntelange Berufserfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen.
Fachwissen an der Schnittstelle von sozialen Aufgaben, Gesundheitsversorgung, Organisation und Wirtschaftlichkeit.
Langjährige Erfahrung mit komplexen gesundheitlichen Situationen, medizinischen Versorgungsstrukturen und verantwortungsvollen Entscheidungen.
Leitungserfahrung in der Organisation, Qualitätssicherung und Koordination pflegerischer Leistungen.
Erfahrung in der Führung stationärer Einrichtungen und in der Zusammenarbeit mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen, Leistungsträgern und Behörden.
Eine rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen nicht ausreichen.
Das Betreuungsgericht bestimmt genau, für welche Aufgabenbereiche Unterstützung erforderlich ist. Das können zum Beispiel Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten sein.
Umfang und Dauer richten sich nach dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Wünsche, Wille und Lebensvorstellungen der betreuten Person sind handlungsleitend.
Bestellung und Aufsicht liegen beim zuständigen Betreuungsgericht.
Die betroffene Person kann selbst einen Antrag stellen. Auch Angehörige, soziale Dienste, Ärztinnen und Ärzte oder Behörden können eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregen.
Das Gericht klärt den Unterstützungsbedarf. Häufig erstellt die Betreuungsbehörde einen Sozialbericht und prüft, ob andere Hilfen ausreichen.
Das Gericht hört die betroffene Person grundsätzlich persönlich an. In der Regel wird außerdem ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten eingeholt.
Nur wenn eine Betreuung erforderlich ist, bestellt das Gericht eine geeignete Person und legt Aufgabenbereiche sowie Überprüfungszeitpunkt fest. Wünsche zur Person der Betreuerin oder des Betreuers werden berücksichtigt.
Hinweis: Jeder Fall ist anders. Diese Darstellung bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Offizielle Informationen des Amtsgerichts Dortmund zur rechtlichen Betreuung und zum gerichtlichen Verfahren.
Beratung, Unterstützung, Vorsorgevollmachten und Informationen rund um die rechtliche Betreuung.
Ich unterstütze bei rechtlichen Entscheidungen, koordiniere notwendige Schritte und vertrete die betreute Person, wenn es erforderlich ist. Andere Fachstellen erbringen ihre eigenen Hilfen weiterhin selbst.
Regelmäßiger persönlicher Kontakt, verständliche Informationen und gemeinsam vorbereitete Entscheidungen bilden die Grundlage meiner Arbeit.
Je nach Bedarf arbeite ich unter anderem mit Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzten, Pflegediensten, Wohnangeboten, Behörden und Gerichten zusammen. Die jeweilige Fachleistung bleibt Aufgabe des zuständigen Dienstes.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich telefonisch, mobil oder per E-Mail. Bitte senden Sie per E-Mail keine vertraulichen Gesundheits- oder Finanzdaten.
Arthur Janitzek
Rechtlicher Betreuer gem. § 1814 BGB
Postfach 44 01 28
44390 Dortmund
Telefon: 0231 62827030
Mobil: 0179 5109625
Fax: 0231 62840712
E-Mail: kontakt@janitzek-betreuer.de
Termine nach Vereinbarung