Arthur Janitzek · Rechtliche Betreuung
Arthur Janitzek · Rechtlicher Betreuer gem. § 1814 BGB

Rechtliche Unterstützung. Persönlich und auf Augenhöhe.

Ich unterstütze volljährige Menschen in Dortmund und Umgebung dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten im gerichtlich festgelegten Aufgabenbereich möglichst selbstbestimmt zu regeln.

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Fachlicher Hintergrund

Qualifikation und Berufserfahrung

Meine Arbeit als rechtlicher Betreuer stützt sich auf fundierte Qualifikationen und jahrzehntelange Berufserfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen.

Sozial- und Gesundheitsökonom (VWA)

Fachwissen an der Schnittstelle von sozialen Aufgaben, Gesundheitsversorgung, Organisation und Wirtschaftlichkeit.

Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Langjährige Erfahrung mit komplexen gesundheitlichen Situationen, medizinischen Versorgungsstrukturen und verantwortungsvollen Entscheidungen.

Pflegedienstleitung

Leitungserfahrung in der Organisation, Qualitätssicherung und Koordination pflegerischer Leistungen.

Heimleitung

Erfahrung in der Führung stationärer Einrichtungen und in der Zusammenarbeit mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen, Leistungsträgern und Behörden.

Für wen?

Was ist rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen nicht ausreichen.

Das Betreuungsgericht bestimmt genau, für welche Aufgabenbereiche Unterstützung erforderlich ist. Das können zum Beispiel Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten sein.

Individuell

Umfang und Dauer richten sich nach dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Selbstbestimmt

Wünsche, Wille und Lebensvorstellungen der betreuten Person sind handlungsleitend.

Gerichtlich kontrolliert

Bestellung und Aufsicht liegen beim zuständigen Betreuungsgericht.

Der grobe Weg

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Anregung oder eigener Antrag

Die betroffene Person kann selbst einen Antrag stellen. Auch Angehörige, soziale Dienste, Ärztinnen und Ärzte oder Behörden können eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregen.

Prüfung und Beratung

Das Gericht klärt den Unterstützungsbedarf. Häufig erstellt die Betreuungsbehörde einen Sozialbericht und prüft, ob andere Hilfen ausreichen.

Persönliche Anhörung und medizinische Einschätzung

Das Gericht hört die betroffene Person grundsätzlich persönlich an. In der Regel wird außerdem ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten eingeholt.

Gerichtliche Entscheidung

Nur wenn eine Betreuung erforderlich ist, bestellt das Gericht eine geeignete Person und legt Aufgabenbereiche sowie Überprüfungszeitpunkt fest. Wünsche zur Person der Betreuerin oder des Betreuers werden berücksichtigt.

Hinweis: Jeder Fall ist anders. Diese Darstellung bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Aufgaben und Grenzen

Meine Rolle im Hilfesystem

Ich unterstütze bei rechtlichen Entscheidungen, koordiniere notwendige Schritte und vertrete die betreute Person, wenn es erforderlich ist. Andere Fachstellen erbringen ihre eigenen Hilfen weiterhin selbst.

Was ich als rechtliche Betreuung leiste

  • Wünsche und Ziele besprechen und bei Entscheidungen unterstützen
  • Anträge stellen und Ansprüche gegenüber Behörden verfolgen
  • Finanzielle und vertragliche Angelegenheiten im übertragenen Aufgabenbereich regeln
  • In Gesundheitsfragen rechtlich unterstützen und gegebenenfalls einwilligen
  • Hilfen anstoßen, koordinieren und deren Umsetzung rechtlich absichern
  • Dem Betreuungsgericht berichten und Rechenschaft ablegen

Was rechtliche Betreuung nicht ist

  • kein Pflege- oder ambulanter Betreuungsdienst
  • keine Haushaltshilfe, Fahr- oder Begleitdienst
  • keine Therapie oder medizinische Behandlung
  • keine allgemeine Sozial-, Schuldner- oder Rechtsberatung
  • kein Ersatz für Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Pflegedienst oder Sozialpsychiatrischen Dienst
  • keine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft
Zusammenarbeit

Gut vernetzt, klar in der Zuständigkeit

Mit der betreuten Person

Regelmäßiger persönlicher Kontakt, verständliche Informationen und gemeinsam vorbereitete Entscheidungen bilden die Grundlage meiner Arbeit.

Mit Fachstellen

Je nach Bedarf arbeite ich unter anderem mit Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzten, Pflegediensten, Wohnangeboten, Behörden und Gerichten zusammen. Die jeweilige Fachleistung bleibt Aufgabe des zuständigen Dienstes.

Kontakt

Lassen Sie uns klären, worum es geht.

Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich telefonisch, mobil oder per E-Mail. Bitte senden Sie per E-Mail keine vertraulichen Gesundheits- oder Finanzdaten.

Arthur Janitzek
Rechtlicher Betreuer gem. § 1814 BGB
Postfach 44 01 28
44390 Dortmund

Telefon: 0231 62827030
Mobil: 0179 5109625
Fax: 0231 62840712
E-Mail: kontakt@janitzek-betreuer.de

Termine nach Vereinbarung